Als freier Mitarbeiter übernehme ich
die Betreuung aller Beschäftigten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
(ASIG), insbesondere die in §3 ASIG aufgeführten Aufgaben,
wie z.B. die Abhaltung regelmäßiger Betriebsbegehungen
und Sprechstunden für die MitarbeiterInnen.
Bei meinen betriebsärztlichen Tätigkeiten werden die
Unfallvorschriften (UVV - GUV 0.5 1982), die Gefahrenstoffverordnung
(Gef Stoff V 1986) und das Gesetz zur Umsetzung der EG - Rahmenrichtlinien
(Arbeitsschutzgesetz 1996) mit berücksichtigt.
Wenn gewünscht, mache ich Einstellungsuntersuchungen. Selbstverständlich
werden die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (Guv 0.6)
durchgeführt.
Ermächtigungen
Ich habe die Ermächtigung zur Durchführung
folgender Vorsorgeuntersuchungen:
G
05 Nitroglykol G 06 Schwefelkohlenstoff G 07 Kohlenmonoxid G 09 Quecksilber
und seine Verbindungen G
10 Methanol G 11 Schwefelwasserstoff G 13 Tetrachlormethan G 14 Trichlorethylen G 17 Tetrachlorethylen G 18 Tetrachlorethan
oder Pentachlorethan G
25 Fahr-, Steuer-
und Überwachungstätigkeiten G
26 Träger
von Atemschutzgeräten G
28 Monochlormethan
(Methylchlorid) G
29 Benzolhomologe
(Toluol, Xylole) G
33 Aromatische
Nitro- oder Aminoverbindungen G
34 Fluor oder
seine organischen Verbindungen G
37 Bildschirm-Arbeitsplätze
(Siebtest-Untersuchungen) G
40 Krebserzeugende
Arbeitsstoffe (-Allgemein) G
41 Arbeiten
Absturzgefahr G
42 Infektionskrankheiten G 43 Biotechnologie